
Am 13. März 1910, im Alter von 21 Jahren, erhielt mein Urgroßvater Gottlieb Wissmiller von der Ortspolizeibehörde Bad Wörishofen im Königreich Bayern die Radfahrkarte mit der Nummer 268. Jeder, der sich ein zweirädriges Vehikel zulegen wollte, musste diesen Fahrrad-Führerschein beantragen und ständig mit sich führen. "Sein Vater hätte ihn erschlagen, hätte der gewusst, dass der Sohn sich ein Fahrrad angeschafft hat", berichtet meine Oma. Teure und moderne Fortbewegungsmittel waren bei den Bauern, die wenig hatten, nicht wohl gelitten… weiterlesen… »
