
Der Titelschutzanzeiger hat eine ähnliche Funktion wie das Pinkeln der Hunde an diversen Häuserecken. Es soll ein Revier abgesteckt werden. Für künftige Magazine, Fernsehsendungen oder sonstige mediale Erzeugnisse. Wer im Titelschutzanzeiger inseriert, hat sich damit erst einmal offiziell das Recht erworben einzig und allein über einen bestimmten Namen zu verfügen. Das zehnseitige grau-weiße Heftlein, das regelmäßig bei uns in der Post ist, zeugt von der Kreativität der Medienschaffenden. Und sorgt für wilde Spekulationen. In der gerade erschienen Ausgabe Nr 732 vom 2. August erfahren wir zum Beispiel, dass demnächst ein Tatort „Der Lippenstiftmörder“ heißen wird. Werden Lippenstifte ermordet oder trägt der Mörder gerne Frauenkleider? Wofür mag jemand den Titel „KLOPPO“ nutzen wollen? Verbirgt sich hinter „Die strapazierte Nation“ bzw. „Die überstrapazierte Nation“ eine Serie über die jetzige oder über die kommende Regierung? Welche Zielgruppe hat die Sendung „Klugscheißer TV“ im Blick? Und ob ein „Infosnack – schnell, bekömmlich, gratis“ wirklich lecker ist?
